Hier finden Sie allgemeine Informationen zu den Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) und zum Verfahren, zu den zugrundeliegenden Vorschriften sowie zur Registrierung und zu Anträgen nach dem PStTG, z.B.:
- Veröffentlichungspflichten des Bundeszentralamtes für Steuern – Mitteilungen, Feststellungen und Listen gemäß § 9 Absatz 6 Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurden veröffentlicht. Sie sind unter dem folgenden Link aufrufbar: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html
- Aktualisierung des Kommunikationshandbuchs für die Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DAC7)
- Das Kommunikationshandbuch für die Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DAC7) wurde aktualisiert und in der Version 1.1 veröffentlicht.
- Bereitstellung Testumgebung Massendatenschnittstelle DIP für DAC7
- Das Formular “Antrag auf Freischaltung für die Massendatenschnittstelle BZSt online.portal (DIP)” steht im neuen Portal unter https://online.portal.bzst.de/DE/Home/home_node.html zur Verfügung. Es kann eine Freischaltung für die Produktions- (PRD) und die Kundentestumgebung (KTST) beantragt werden. Nach der Freischaltung sind Tests gegen die Kundentestumgebung möglich. Eine Übermittlung an die Produktionsumgebung kann ab dem 01. Januar 2024 erfolgen. Weitere Infos unter: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html
